
Nach Art. 33 EUV hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom Rat der Europäischen Union die Möglichkeit, Sonderbeauftragte für besondere politische Fragen zu ernennen. Eingesetzt werden können Sonderbeauftragte etwa, um Krisenherde zu beobachten, Kontakte zu Konfliktparteien aufzunehmen und ...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/S.shtml
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